Allgemeine Geschäftsbedingungen

Flamingo Pet Products NV
Lammerdries - Winkelstraat 25, 2250 Olen, Belgium
KBO 0667.725.729

Allgemeine Geschäftsbedingungen Flamingo Pet Products AG

  1. Die Waren werden laut Beschreibung auf der Rechnung oder dem Auftragsschein geliefert. Der Käufer muss die gelieferten Waren unverzüglich kontrollieren. Eventuelle Reklamationen müssen spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Waren schriftlich an die Flamingo Pet Products AG unter Angabe einer detaillierten und abschließenden Auflistung der Mängel übermittelt werden. Die Flamingo Pet Products AG ist in jedem Fall nur zum Umtausch von Waren unter Ausschluss aller Kosten oder Schadensersatzleistungen verpflichtet.

  2. Versteckte Mängel müssen spätestens nach 5 Werktagen ab ihrer Entdeckung per Einschreiben gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Frist ist jede darauf basierende Forderung ausgeschlossen. Die eventuelle berechtigte Forderung aufgrund versteckter Mängel muss innerhalb von 3 Monaten ab Lieferung eingelegt werden, andernfalls ist die Forderung ausgeschlossen.

  3. Die Waren oder Dienstleistungen werden innerhalb der auf dem Bestellschein angegebenen Frist und unter Berücksichtigung der für die jeweilige Industrie oder den Handel üblichen Toleranzen geliefert. Eine eventuelle verspätete Lieferung kann zu keinem Schadensersatz oder Kündigung des Vertrags führen.

  4. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung erfolgt die Lieferung beim Verkäufer. Der Transport der Waren erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Kostenlose Lieferung in Benelux für Bestellungen ab 250 €, Frankreich ab 350 €, Deutschland ab 400 €.

  5. Bei Vertragsannulierung schuldet der Kunde einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25% des gesamten Bestellwerts. Das Recht des Verkäufers auf Nachweis eines höheren Schadens bleibt davon unberührt.

  6. Unsere Lieferungen sind spätestens am 30. Tag nach dem Rechnungsdatum zahlbar. Bei einer Nichtoder teilweisen Nichtbezahlung der Rechnung zum Fälligkeitsdatum werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung der Rechnungsbetrag plus 12 % Zinsen sowie eine Schadenskostenpauschale von 10 % bei einem Mindestbetrag von 65 Euro sowie eventuelle andere offenen Rechnungen unverzüglich fällig.

  7. Bis zur Bezahlung des vollständigen Preises (Gesamtbetrag, Kosten und Zinsen) bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Erwerber trägt die Risiken der Lieferung.

  8. Bei Nicht-Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen seitens des Kunden behalten wir uns das Recht vor, unsere Verpflichtungen, nach Inverzugsetzung, auszusetzen oder den Vertrag ohne richterliche Mitwirkung zu annullieren, falls die Inverzugsetzung nach 8 Werktagen ohne positive Auswirkung geblieben ist. Unser Recht auf Schadensersatz bleibt davon unberührt.

  9. Unsere Verträge werden immer mit der Vertragsauflösungsklausel der Zahlungsunfähigkeit des Kunden abgeschlossen. Bei offensichtlichem Unvermögen oder höherer Gewalt behalten wir uns das Recht auf einseitige Auflösung des Vertrags ohne vorherige Inverzugsetzungvor.

  10. Alle unsere Verträge unterliegen belgischem Recht. Der Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Turnhout.

  11. Bis zur vollen Bezahlung sämtlicher, auch der zukünftigen Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch der Saldoforderung aus laufender Rechnung, sowie bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel und Schecks, bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Ein Eigentumserwerb des Käufers gem. § 950 BGB im Falle der Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen durch den Käufer für den Verkäufer.
    Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer steht dem Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen verarbeiteten Waren. Erwirbt im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren der Käufer das Alleineigentum nach §§ 947 Abs. 2, 948 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentumsrecht des Käufers an der einheitlichen Sache bzw. an dem vermischten Bestand im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen enthaltenen Waren auf den Verkäufer übergeht und dass der Käufer diese Sachen unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.
     Für die aus der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehenden Sachen gilt sonst das gleiche wie bei Vorbehaltsware. Sie gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen seines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes veräussern. Er ist zur Weiterveräusserung der Vorbehaltsware nur mit der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen aus der Weiterveräusserung, wie nachfolgend vorgesehen, auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
     Insbesondere darf er die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft oder wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit dem Verkäufer nicht gehörenden Waren verkauft, so gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die mit den anderen Waren Gegenstand dieses Kaufvertrages oder Teil des Kaufgegenstandes ist. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwandt, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag im gleichen Umfang im Voraus and den Verkäufer abgetreten, wie es in Absatz 5 und 6 bestimmt ist. Pfändungen und andere Eingriffe Dritter, durch welche die auf dem Eigentumsvorbehalt beruhenden Rechte des Verkäufers beeinträchtigt werden, hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
     Der Käufer hat die Vorbehaltsware gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und dies dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen. Der Käufer tritt seine eventuellen Versicherungsansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahls der Vorbehaltsware bereits jetzt an den Verkäufer ab, allerdings im Falle der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung mit fremder Ware nur in Höhe des Eigentumsanteils des Verkäufers an der Vorbehaltsware. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen bis auf jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist er nicht befugt. Der Verkäufer wird von dem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer seine Abnehmer von der Abtretung an den Verkäufer zu unterrichten und dem Verkäufer die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
     Die Berechtigung des Käufers zur Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Veräusserung von Vorbehaltsware sowie die Ermächtigung zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erlöschen in jedem Falle mit der Zahlungseinstellung des Käufers. Flamingo Pet Products nv Hagelberg 14 KBO 0667.725.729 2440 Geel www.flamingo.be Belgium 3 Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Es bleibt der Wahl des Verkäufers vorbehalten, welche Sicherheiten er freigeben will. Soweit die vorstehenden Bedingungen über den Eigentumsvorbehalt mit den übrigen Geschäftsbedingungen des Verkäufers nicht in Einklang stehen, gelten ausschliesslich die vorstehenden Bedingungen.
     Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Die Originalsprache dieser Nutzungsbedingungen ist Niederländisch. Übersetzungen dieser Nutzungsbedingungen sind nur ein Bonus für den Nutzer. Im Falle einer Diskrepanz zwischen dem niederländischen Text und dem übersetzten Text gilt nur der niederländische Text.

Flamingo Pet Products NV – Lammerdries - Winkelstraat 25, 2250 Olen, Belgium - KBO 0667.725.729

Updated 20/10/2023